Trotz der vorherrschenden Meinung, dass die Landwirtschaft riskant ist, hat das Interesse der Anleger sichtbares Wachstum in diesem Sektor in den letzten Jahren gezeigt. Da die Nachfrage nach Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Produkten in näher Zukunft zu erhöhen erwarten ist, erwarten die Anleger einen hohen Gewinn aus dem Landwirtschaftsbetrieb. Im Rahmen des Ansporn des weltweiten Interessen an der Landwirtschaft ist Rumänien eine der Länder bevorzugt von den internationalen Anlegern, die Grundstück zu erwerben beabsichtigen. Dank seiner Getreideproduktion besitzt Rumänien einen wichtigen Anteil der europäischen Ernten. Laut seiner geographischen Lage ist das Land gut in den Ausfuhrrouten gelegen. Rumäniens Klima ist also für ein breites Spektrum von landwirtschaftlichen Investitionen geeignet.
Trotz aller günstigen Bedingungen kann der rumänische landwirtschaftliche Bereich als ungenutzt eingeschätzt sein, als die bestehenden Unternehmen schlecht ausgestattet sind; demzufolge verfügen die ausländischen Investitionen über die erforderlichen Voraussetzungen, um einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Landwirtschaft dieses Landes zu bewirken.
Austausch von Land, einschließlich Landerwerb von Ausländern verbessert die Produktivität, Technologie und den Zugang zu Kapital, bzw. anregend die wirtschaftliche Entwicklung. Auf Grund dieser Voraussetzungen erfordern die europäischen Bestimmungen einen einzigen Binnenmarkt für Land. Rumänien hatte eine Übergangszeit erhalten, die am 31. Dezember 2013 endete; bis dahin durften ausländische Anleger grundsätzlich kein Agrarland in Rumänien in eigenem Namen erwerben. Die vorherrschende Methode für Grundstücksinvestitionen in Rumänien ist die Gründung einer Rechtsperson wie z.B eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen im Rumänien. Seit dem 1. Januar 2014 dürfen Bürger und Gesellschaften aus EU- und EWR-Staaten Agrarland in eigenem Namen unter denselben Bedingungen wie rumänische Staatsangehörige erwerben; Staatsangehörige und Gesellschaften aus Drittstaaten nur nach Maßgabe internationaler Verträge auf der Grundlage der Gegenseitigkeit (Gesetz Nr. 312/2005).
Grundstücksinvestitionen in Rumänien: aktuelle Rechtslage
Seit Januar 2014 dürfen EU- und EWR-Bürger Grundstücke in Rumänien unter denselben Bedingungen wie rumänische Staatsangehörige erwerben; Drittstaatsangehörige nur nach Maßgabe internationaler Verträge auf der Grundlage der Gegenseitigkeit (Gesetz Nr. 312/2005). Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen außerhalb der Ortschaften (extravilan) unterliegt zudem den Sonderregeln des Gesetzes Nr. 17/2014, geändert durch Gesetz Nr. 175/2020 (u. a. Vorkaufsrechte bestimmter Personengruppen). Die beste Alternative wäre, Sie sich für eine due diligence Prüfung zu entscheiden. Diese umfasst die Überprüfung der Eigentumstitel, Katasterunterlagen und Erhalten eines Auszugs aus dem rumänischen Grundbuch. Nach der Erfüllung dieses sehr wichtigen Schrittes wird einen für die beiden Parteien verbindlichen Vorvertrag erstellt, der auch gewährleisten wird, dass das Eigentum geprüft wurde. Infolge dieses Schrittes wird eine 10-20% Anzahlung gemacht; dieser Schritt kann aber von Fall zu Fall verschieden sein. Die beiden Parteien (oder einen gesetzlichen Vertreter) und der Notar, der die vom Verkäufer (natürliche Person) geschuldete Steuer auf die Eigentumsübertragung sowie die Gebühren berechnet und einzieht, müssen bei dem Verkaufsabschluss anwesend sein. Die Unterzeichnung des Vertrags und die Eintragung in dem Grundbuchamt beenden den Verkauf.
Der Erwerb von Agrarland in Rumänien durch die ausländischen Anleger ist am Ende des Grundstücksembargos mit einer boomartigen Expansion zu rechnen, als es günstige Geschäftsvoraussetzungen in diesem Bereich gibt. Der Erwerbprozess kann von Fall zu Fall verschieden sein, wobei es von vielen Faktoren, die den Verkaufsprozess beeinflussen können, abhängt. Allerdings, sind die Rahmenbedingungen des gesamten Prozesses geradlinig, was einen relativ schnellen Weg zum Erfolg in den landwirtschaftlichen Geschäften aufzubauen.
von Cristian Darie

Cristian Darie
Cristian Darie berät zu nationalem und internationalem Recht bei Darie, Manea & Associates. Kontaktieren Sie ihn für Ihr rechtliches Anliegen in Rumänien.
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