Inkasso in Rumänien

· Geprüft von Rechtsanwältin Oana Darie

Wegen wirtschaftlichen Umständen in Rumänien ist diese Tätigkeit zur Zeit ein wichtiger Teil unserer täglichen Arbeit. Unser rumänische Inkasso Team ist auf die Eintreibung der Schulden von natürlichen oder Rechtspersonen, entweder rumänischen oder ausländischen Personen spezialisiert. Dank unserer Erfahrung, haben wir Mechanismen für die erfolgreiche Eintreibung der Schulden entwickelt.

Unser Bukarest Inkasso Team ist auf folgenden Dienstleistungen spezialisiert: Erfassung von Notifizierungen, Mahnung, Verfahren, Zwangvollstreckungsverfahren, usw. Unsere Mannschaft besitzt eine breite Erfahrung in der Eintreibung der Schulden, sowohl im Wege der gütlichen Vereinbarungen, als auch im Gerichtswege.

Nach den rumänischen Rechtsvorschriften, gibt es 3 wichtige Möglichkeiten für Eintreibung der Schulden*:

  1.     Zahlungsbefehl (ordonanța de plată), nach der Zivilprozessordnung (Art. 1014–1025);
  2.     gewöhnliches Klageverfahren (allgemeines Recht), nach der Zivilprozessordnung;
  3.     Insolvenzverfahren, nach Gesetz Nr. 85/2014.

Zahlungsmahnung

a) Für eine Zahlungsmahnung, sind die Nachweise der Schulden (ohne Strafen) verbindlich.
b) Nach dem Gesetz sollte der Schuldner die Dokkumente unterzeichnen. Vorzugsweise, sind die Dokumenten von Schuldner auch zu stempeln
c) Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Klage sofort zu beurteilen.
d) In diesem Verfahren wird eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung in maximal 4 (vier) Monaten gewonnen werden.
e) Die Unterlagen, die vom Gesetz vorgeschrieben werden, sind: Rechnungen, Bestellungen, Konto-Dateien oder  anderen schriftlichen Nachweis über den geforderten Betrag.


Unsere  Provision für alle diese Verfahren kann abhängig von Beträgen des Streitfalls variieren, und hat die direkte Verhandlung zugrunde.
Des Weiteren, kann unsere Mannschaft, entsprechend der Schwierigkeit und Dauer des Streitfalls, auch Erfolgshonorare zusätzlich beanspruchen.  Im Preis inbegriffen: Vorverhandlungsphase (redaktionelle Mitteilungen, Verhandlungen, etc.), die Erstellung, Ablage und Vertretung vor den Gerichten.

Ordentliches Klageverfahren

a) Wenn es keine Dokumente unterzeichnet und / oder durch den Schuldner abgestempelt sind, dann ist das  Gemeinsamrechtsverfahren anzuwenden.
b) Der Nachteil dieses Verfahrens ist, dass die Klage relativ lange dauert, eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung kann in etwa10 Monate (5 Termine) erreicht werden. Die Kosten des Verfahrens sind auch viel höher.
c) Innerhalb dieses Verfahrens, kann man Beweise auf allen Arten verwenden.
d) Dieses Verfahren umfasst: Vorverhandlungen mit dem Schuldner (eine vorherige Schlichtung ist nach der geltenden Zivilprozessordnung für Geldforderungen zwischen Unternehmen nicht mehr vorgeschrieben), (Entwurf der Anmeldung, Verhandlungen, etc.), die Erstellung, Einlegung und Vertretung vor dem Gericht.
e) Bei diesem Verfahren ist an den rumänischen Staat eine Gerichtsgebühr (Stempelsteuer) zu zahlen, die sich nach dem Streitwert richtet.

Insolvenzverfahren

a) Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist ( Konkurs, seine Zahlung ist seit mehr als 60 Tagen überfällig und die Forderung übersteigt 50.000 Lei) kann man mit dem Insolvenzverfahren beginnen.
b) Das Konkurs setzt das gleiche Verfahren als Zahlungsmahnung vor, aber kann mehr Zeit dauern, denn das Gericht ein Liquidator zu bestellen hat.
c) Der Liquidator ist die Person, die für die Vorbereitung der Papiere für die Liquidierung der Gesellschaft zu sorgen hat.
d) Die Unterlage  enthält das Inventur und den Liquidationsbilanz, und soll den genauen Stand von Aktiva und Passiva der Gesellschaft angeben. Alle diese Vorgänge können zur Begrenzungen führen, und das Gericht kann eine längere Zeit brauchen, um das Status der Gesellschaft in Insolvenz zu analysieren.  
e) Der Liquidator ist verpflichtet die Eintragungen der Gesellschaft anzunehmen und zu behalten, die ihm von Geschäftsführern anvertraut sind, als auch alle andere Dokumente der Gesellschaft zu halten.  
f) Dieses Verfahren dauert zwischen 6 und 12 Monaten und kann manchmal auch 18 Monate überschreiten.

Zwangsvollstreckungsverfahren

a) Nach Erteilung einer endgültigen und vollstreckbaren Entscheidung  ist mit der Zwangvollstreckung zu beginnen.
b) Auch in dieser Phase fallen Gebühren für den Gerichtsvollzieher an. 
c) Das Vollstreckungsverfahren kann 6 (sechs) Monate dauern.
Ist der Schuldner außerhalb von Bukarest, so vertreten wir den Kunden vor dem zuständigen Gericht, entsprechend seinem Geschäftssitz..

*Daten aus dem obigen Abschnitt sind in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, aber sie dienen nur als Information.